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Bedienerin legt ein Aluminium-Gussteil durch die obere Klappe in eine kompakte Industrie-CT, Strahlenschutz durch geschlossenes Gehäuse

Industrielle Computertomographie

Industrie-CT-Strahlenschutz: Vollschutzgerät, Bauartzulassung und Anzeige im Betrieb

Für den Industrie-CT-Strahlenschutz gilt in Deutschland: Eine Röntgen-CT, die als bauartzugelassenes Vollschutzgerät ausgeführt ist, braucht keine Genehmigung, sondern wird der zuständigen Landesbehörde schriftlich angezeigt – spätestens zwei Wochen vor Betriebsbeginn. Ein Vollschutzgerät umschließt Röhre und Prüfteil vollständig, hält in 0,1 m Abstand höchstens 3 µSv/h ein und hat zwei unabhängige Sicherheitseinrichtungen. Dieser Ratgeber erklärt die Rechtsgrundlagen, die nötigen Unterlagen, die Pflichten im laufenden Betrieb und schließt mit einer Checkliste für den Kauf.

Adrian Awad, CSO — Vertrieb & Strategie · Kneissl Messtechnik GmbH · Stand

Warum Strahlenschutz bei der Industrie-CT kein Hindernis sein muss

Eine industrielle Computertomographie arbeitet mit Röntgenstrahlung. Das Prüfteil dreht sich zwischen Röntgenröhre und Detektor, aus Hunderten von Durchstrahlungsbildern berechnet die Software ein 3D-Volumen. Wer an CT denkt, denkt deshalb oft zuerst an Bleiwände, Strahlenschutzbeauftragte und lange Genehmigungsverfahren. Für große, frei aufgebaute Anlagen in eigenen Räumen trifft das zu. Für kompakte CT-Systeme, die als geschlossene Schränke in der Fertigung stehen, sieht das deutsche Strahlenschutzrecht einen deutlich einfacheren Weg vor: das Vollschutzgerät.

Die rechtliche Grundlage ist das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) mit der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Sie unterscheiden bei Röntgeneinrichtungen, die nicht am Menschen eingesetzt werden, nach Bauart: Vollschutzgeräte, Hochschutzgeräte, Basisschutzgeräte und Schulröntgeneinrichtungen. Je weniger Strahlung nach außen dringen kann, desto geringer sind die Anforderungen an den Betreiber. Das Vollschutzgerät steht dabei an der Spitze: Es ist so gebaut, dass im Normalbetrieb niemand eine nennenswerte Dosis erhalten kann.

Für Betriebe, die eine CT in die Qualitätssicherung holen wollen – etwa für Porositätsanalyse an Gussteilen oder für die zerstörungsfreie Prüfung von Kunststoffteilen –, entscheidet die Bauart deshalb über den Aufwand. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Er ordnet die Vorschriften ein, damit Sie die richtigen Fragen an Hersteller und Behörde stellen können.

Was ist ein Vollschutzgerät? Die Anforderungen nach § 21 StrlSchV

Was ein Vollschutzgerät technisch leisten muss, steht in § 21 StrlSchV. Die Vorschrift nennt drei Bedingungen, die alle erfüllt sein müssen (Wortlaut abgerufen am 29.10.2026):

  • Das Schutzgehäuse umschließt das zu untersuchende Objekt und die Röntgenröhre vollständig. Es gibt keinen offenen Strahlengang und keine Durchreiche, durch die man während des Betriebs in den Strahl greifen könnte.
  • Die Ortsdosisleistung beträgt in 0,1 m Abstand von jeder berührbaren Oberfläche des Gehäuses höchstens 3 µSv pro Stunde – und zwar bei den vom Hersteller angegebenen maximalen Betriebsbedingungen, also bei höchster Röhrenspannung und höchstem Röhrenstrom.
  • Zwei voneinander unabhängige Sicherheitseinrichtungen stellen sicher, dass die Röhre nur bei vollständig geschlossenem Gehäuse Strahlung erzeugen kann. Für Verfahren, die einen Dauerbetrieb der Röhre erfordern, lässt die Vorschrift alternativ ein Öffnen bei geschlossenem Strahlaustrittsfenster zu; dann gilt der Grenzwert von 3 µSv/h auch im Innenraum.
Schema Vollschutzgerät für Industrie-CT: Gehäuse umschließt Röhre, Prüfteil und Detektor, Messabstand 0,1 m für die Ortsdosisleistung
Schema eines Vollschutzgeräts: Röhre, Prüfteil und Detektor liegen im geschlossenen Gehäuse; rechts die drei Anforderungen und der Messabstand von 0,1 m.

3 µSv/h in 10 cm Abstand: wie man den Grenzwert einordnet

Der Grenzwert bezieht sich auf die Ortsdosisleistung, also die Dosis, die eine Person an genau diesem Punkt pro Stunde erhalten würde. Er gilt direkt an der Oberfläche plus 10 cm – dort, wo eine Bedienerin tatsächlich steht oder ihre Hand ablegt. Mit wachsendem Abstand fällt die Dosisleistung weiter ab. Zusätzlich muss niemand die Hand neben das Gehäuse halten, während die Röhre läuft; der realistische Aufenthalt ist kürzer und weiter weg.

Hersteller geben für ihre Geräte oft einen eigenen, niedrigeren Wert an. READY nennt für die CoreX 250 eine Strahlung außen von weniger als 1 µSv/h (Herstellerangabe). Solche Angaben sind hilfreich, ersetzen aber nicht den Nachweis im Zulassungsverfahren: Entscheidend ist, ob die Bauart als Vollschutzgerät zugelassen ist und das einzelne Gerät der zugelassenen Bauart entspricht.

Für die Arbeitsorganisation heißt das: Bei einem Vollschutzgerät entsteht kein Kontrollbereich um das Gerät, in den nur unterwiesene Personen dürfen, wie er bei offenen Röntgenanlagen üblich ist. Die Bedienerin arbeitet wie an jeder anderen Maschine in der Halle. Ob in Ihrem Fall dennoch Bereiche auszuweisen sind, klärt die zuständige Behörde – etwa wenn das Gerät verändert oder anders als vorgesehen betrieben wird.

Bauartzulassung nach § 45 StrlSchG: Sache des Herstellers

Ein Gerät wird nicht dadurch zum Vollschutzgerät, dass es dicht aussieht. Es braucht eine Bauartzulassung nach § 45 StrlSchG. Diese Zulassung beantragt der Hersteller oder Importeur, nicht der Betreiber. Die zuständige Bundesbehörde prüft die Bauart und stellt einen Zulassungsschein aus. Jedes ausgelieferte Gerät muss dieser Bauart entsprechen und trägt ein Bauartzeichen.

Für Käufer ist der Zulassungsschein das wichtigste Dokument. Er wird bei der Anzeige an die Behörde benötigt (siehe nächster Abschnitt) und beschreibt, unter welchen Bedingungen das Gerät als Vollschutzgerät gilt – zum Beispiel die maximale Röhrenspannung und Leistung. Fragen Sie deshalb vor der Bestellung ausdrücklich nach einer gültigen deutschen Bauartzulassung als Vollschutzgerät für genau das angebotene Modell und die angebotene Röhre. Eine CE-Kennzeichnung oder eine Zulassung in einem anderen Land ersetzt sie nicht.

Das gilt für alle Anbieter, auch für die kompakten CT-Systeme, die wir mit der CoreX-Reihe von READY vertreiben. Den Zulassungsstatus für Deutschland lassen wir uns für jedes Modell vom Hersteller bestätigen und legen ihn mit dem Angebot vor. Ohne Bauartzulassung bleibt nur der Weg über eine Genehmigung nach § 12 StrlSchG oder eine Anzeige für andere Gerätearten – mit Sachverständigenprüfung und Strahlenschutzbeauftragtem.

Anzeige statt Genehmigung: so läuft das Verfahren nach § 19 StrlSchG

Wer ein bauartzugelassenes Vollschutzgerät betreiben will, zeigt das der zuständigen Behörde an. Die Grundlage ist § 19 StrlSchG. Die Anzeige ist schriftlich einzureichen, spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Beginn des Betriebs. Ist die Frist verstrichen, ohne dass die Behörde das Verfahren aussetzt oder den Betrieb untersagt, darf das Gerät betrieben werden.

Beizufügen sind nach § 19 Absatz 4 im Wesentlichen ein Abdruck des Zulassungsscheins der Bauart und ein Nachweis über eine Qualitätskontrolle, die bestätigt, dass das Gerät die wesentlichen Merkmale der Bauartzulassung erfüllt. Anders als bei Basis- und Hochschutzgeräten sieht das Gesetz für Vollschutzgeräte in der Anzeige weder die Bescheinigung eines behördlich bestimmten Sachverständigen noch den Nachweis eines Strahlenschutzbeauftragten vor. Auch das Arbeitsschutz-Portal KomNet NRW kommt zu dem Ergebnis, dass für den Betrieb eines Vollschutzgeräts kein Strahlenschutzbeauftragter bestellt werden muss.

Zuständig sind die Länder, häufig die Regierungspräsidien oder Landesämter für Arbeitsschutz. Viele stellen eigene Formulare bereit, etwa das Regierungspräsidium Baden-Württemberg mit dem Formular T3 „Betrieb eines Vollschutzgerätes“ oder das Regierungspräsidium Gießen mit einem Merkblatt zu Röntgeneinrichtungen in der Technik. Fragen Sie früh bei der für Ihren Standort zuständigen Landesbehörde nach, welches Formular gilt und welche Angaben sie zusätzlich erwartet. Auch eine wesentliche Änderung des Betriebs, etwa ein Standortwechsel in ein anderes Werk, kann eine erneute Anzeige auslösen.

Ablauf Industrie-CT Strahlenschutz: Bauartzulassung, Unterlagen, Anzeige bei der Landesbehörde, Betrieb nach zwei Wochen
Vier Schritte vom Kauf zum Betrieb: Bauartzulassung, Unterlagen, Anzeige und Betrieb; zwischen Anzeige und Betrieb liegen mindestens zwei Wochen.

Vollschutzgerät, Hochschutzgerät, Basisschutzgerät, offene Anlage

Die Unterschiede zwischen den Gerätearten erklären, warum kompakte Schrank-CTs für die Fertigung so attraktiv sind. Die folgende Übersicht ist vereinfacht; Einzelheiten regeln StrlSchG und StrlSchV, und im Zweifel entscheidet die Behörde.

Röntgeneinrichtungen in der Technik: vereinfachter Vergleich nach StrlSchG und StrlSchV (Stand Oktober 2026)
MerkmalVollschutzgerätHoch-/BasisschutzgerätAnlage im Röntgenraum
VerfahrenAnzeige (§ 19 StrlSchG)Anzeige (§ 19 StrlSchG)Anzeige oder Genehmigung (§§ 12, 19 StrlSchG)
Bauartzulassungerforderlich (§ 45 StrlSchG)erforderlichnicht vorgesehen; Raum wird geprüft
Sachverständigenprüfung zur Anzeigenicht vorgesehenvorgesehenvorgesehen
Strahlenschutzbeauftragternicht vorgesehennachzuweisennachzuweisen
Kontrollbereich am Gerätneinje nach Gerätja, Röntgenraum
Typischer Einsatzkompakte CT in der FertigungPrüfschränke mit Zuganggroße CT, Bauteile über 1 m

Pflichten im laufenden Betrieb

Auch ohne Strahlenschutzbeauftragten bleibt der Betreiber verantwortlich. Er muss dafür sorgen, dass das Gerät nur bestimmungsgemäß betrieben wird. In der Praxis gehören dazu eine Unterweisung der Bedienpersonen anhand der Betriebsanleitung, eine Regelung, wer das Gerät bedienen darf, und die Aufbewahrung von Zulassungsschein und Betriebsanleitung am Gerät oder griffbereit im Betrieb.

Wichtig ist, nichts an den Sicherheitseinrichtungen zu verändern: Türschalter, Verriegelungen und Warnleuchten dürfen nicht überbrückt werden, auch nicht für einen schnellen Test. Eine Veränderung am Gehäuse – zusätzliche Bohrungen, Durchführungen für Kabel oder eine eigene Vorrichtung, die die Klappe offen hält – kann dazu führen, dass das Gerät nicht mehr der zugelassenen Bauart entspricht. Reparaturen an Röhre, Abschirmung und Verriegelung gehören in die Hand des Herstellers oder eines von ihm autorisierten Service.

Ob wiederkehrende Prüfungen durch Sachverständige vorgeschrieben sind, wie oft der Hersteller die Sicherheitseinrichtungen prüfen sollte und ob eine Dichtheits- oder Dosisleistungsmessung nach Reparaturen nötig ist, ergibt sich aus Zulassungsschein, Betriebsanleitung und Auflagen der Behörde. Fragen Sie danach beim Kauf und schreiben Sie die Termine in Ihren Wartungsplan, so wie Sie es für die Kalibrierung Ihrer Messgeräte tun.

Strahlenschutz ist dabei nur die eine Seite. Damit die CT auch messtechnisch belastbare Ergebnisse liefert, braucht sie wie jedes Koordinatenmessgerät eine regelmäßige Überprüfung mit kalibrierten Prüfkörpern. Die Grundlagen dafür beschreibt die Richtlinienreihe VDI/VDE 2630 – mehr dazu im Ratgeber VDI/VDE 2630 und CT-Normen.

CT-Software mit Röntgenprojektion eines Aluminium-Gussteils und Warnfeld für laufende Strahlung
Software-Ansicht während einer Aufnahme: Röntgenprojektion eines Gussteils, oben ein Warnfeld für eingeschaltete Strahlung.

Häufige Irrtümer rund um Röntgen in der Fertigung

„Wir brauchen einen Strahlenschutzbeauftragten und einen Bleiraum.“ Für große, offene Anlagen trifft das zu, für ein bauartzugelassenes Vollschutzgerät nicht. Der Irrtum entsteht oft, weil frühere Projekte mit Röntgenanlagen in der Werkstoffprüfung oder in der Medizin anders liefen. Prüfen Sie deshalb immer zuerst die Bauart des konkreten Geräts, bevor Sie Personal schulen lassen oder Räume umbauen.

„Die Anzeige ist eine Formalität, die man nach der Inbetriebnahme nachholen kann.“ Das stimmt nicht: Die Frist von zwei Wochen läuft vor dem Betriebsbeginn. Wer die Anlage ohne Anzeige betreibt, handelt ordnungswidrig. Planen Sie die Anzeige deshalb mit dem Liefertermin – idealerweise reichen Sie sie ein, sobald Bestellung und Zulassungsschein vorliegen.

„Ein Gerät aus dem Ausland mit CE-Zeichen ist automatisch zugelassen.“ Auch das ist falsch. Die CE-Kennzeichnung betrifft die Maschinen- und Produktsicherheit, nicht die strahlenschutzrechtliche Bauartzulassung in Deutschland. Fehlt diese, ändert sich der gesamte Weg zur Inbetriebnahme. Fragen Sie deshalb gezielt danach, statt sie vorauszusetzen.

„Ein gebrauchtes Vollschutzgerät kann ich einfach mitnehmen.“ Beim Kauf gebrauchter Geräte oder beim Umzug in ein anderes Bundesland ist der neue Betreiber oder der neue Standort anzuzeigen. Die Bauartzulassung ist zudem befristet erteilt; ob sie für das Gerät noch gilt, steht im Zulassungsschein. Klären Sie das, bevor Sie ein gebrauchtes Gerät übernehmen.

„Strahlenschutz bremst die Fertigung.“ Im Alltag merkt man vom Strahlenschutz bei einem Vollschutzgerät wenig: Klappe öffnen, Teil einlegen, Klappe schließen, Scan starten. Die Verriegelung sorgt dafür, dass die Röhre erst bei geschlossenem Gehäuse einschaltet. Für die Bedienerin ist das so selbstverständlich wie die Schutztür an einem Bearbeitungszentrum.

Standort, Aufstellung und Arbeitsschutz

Ein Vollschutzgerät kann grundsätzlich in der Fertigungshalle stehen. Neben dem Strahlenschutz zählen dann die gewöhnlichen Aufstellfragen: Tragfähigkeit des Bodens, Stromanschluss, Wärmeabgabe und Zugänglichkeit für Service. Kompakte CT-Systeme sind schwer, weil die Abschirmung Masse braucht. READY nennt für die CoreX ONE ein Gewicht von 450 kg und einen Betriebstemperaturbereich von 15 bis 35 °C (Herstellerangabe). Prüfen Sie Transportwege, Türbreiten und Aufzüge vor der Lieferung.

Für die Messgenauigkeit gelten ähnliche Überlegungen wie bei taktilen Messgeräten: Temperaturschwankungen und Wärmequellen in der Nähe beeinflussen die Maßhaltigkeit von Gerät und Bauteil. Wie Sie einen Platz dafür vorbereiten, steht im Ratgeber Messraum einrichten. Für reine Fehlerprüfungen wie Lunker oder Fremdkörper sind die Anforderungen geringer als für dimensionelle Messungen mit engen Toleranzen.

Denken Sie auch an die Menschen im Umfeld: Eine kurze Information an Betriebsrat und Fachkraft für Arbeitssicherheit, warum das Gerät sicher ist und welche Regeln gelten, verhindert Unsicherheit. Erfahrungsgemäß hilft es, den Zulassungsschein und die Herstellerangabe zur Ortsdosisleistung offen zu kommunizieren.

Checkliste: Industrie-CT-Strahlenschutz vor dem Kauf klären

Die folgenden Punkte sollten geklärt sein, bevor Sie eine CT bestellen. Sie gelten unabhängig vom Hersteller.

  • Bauartzulassung als Vollschutzgerät in Deutschland für genau das angebotene Modell und die angebotene Röhre schriftlich bestätigen lassen; Kopie des Zulassungsscheins anfordern.
  • Klären, wer den Nachweis der Qualitätskontrolle für das einzelne Gerät liefert und wann er vorliegt.
  • Zuständige Landesbehörde für den Standort ermitteln, Formular und Bearbeitungsweg erfragen.
  • Anzeige mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Betriebsbeginn schriftlich einreichen; Liefer- und Inbetriebnahmetermin danach planen.
  • Unterweisung der Bedienpersonen und Bedienberechtigung regeln; Betriebsanleitung und Zulassungsschein griffbereit ablegen.
  • Wartung und Prüfung der Sicherheitseinrichtungen mit dem Lieferanten vereinbaren; Auflagen der Behörde in den Wartungsplan übernehmen.
  • Aufstellort prüfen: Bodenlast, Strom, Temperatur, Transportweg.
  • Bei Standortwechsel, Umbau oder Verkauf des Geräts vorab mit der Behörde klären, ob eine neue Anzeige nötig ist.

Wie Kneissl Messtechnik unterstützt

Wir vertreiben kompakte CT-Systeme von READY, beraten zur Auswahl zwischen CoreX ONE, CoreX 250 und CoreX Micro und stellen die Unterlagen zusammen, die Sie für die Anzeige brauchen. Ob eine CT für Ihre Teile überhaupt die richtige Wahl ist, besprechen wir offen – manchmal ist ein taktiles oder optisches Koordinatenmessgerät besser geeignet, wie der Ratgeber CT oder Koordinatenmessgerät zeigt. Was eine CT kostet, steht im Ratgeber Industrielle CT: Kosten.

Quellen

Häufige Fragen

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