Kurzantwort: sechs Angaben, die Sie zuerst prüfen
Wer einen Kalibrierschein in die Hand bekommt, sollte zuerst diese sechs Punkte ansehen. Stimmen sie, ist der Schein formal belastbar; der Rest ist Detail:
- Identifikation: Hersteller, Typ und Seriennummer stimmen mit Ihrem Gerät überein.
- Akkreditierung: DAkkS-Akkreditierungssymbol mit der Registrierungsnummer des Labors (Form D-K-…).
- Datum und Ort: Kalibrierdatum und Kalibrierort, bei Vor-Ort-Kalibrierung Ihr Standort.
- Messergebnisse mit Messunsicherheit: zu jedem Wert eine erweiterte Messunsicherheit.
- Rückführung: Angabe, auf welche Normale die Ergebnisse rückgeführt sind.
- Konformitätsaussage, falls vereinbart: ob die Spezifikation eingehalten ist und nach welcher Entscheidungsregel.
Pflichtangaben nach DIN EN ISO/IEC 17025
Was ein Kalibrierschein enthalten muss, regelt DIN EN ISO/IEC 17025 in Abschnitt 7.8. Zu den allgemeinen Angaben gehören unter anderem ein Titel, Name und Anschrift des Labors, der Ort der Durchführung, eine eindeutige Kennzeichnung des Scheins auf jeder Seite, der Auftraggeber, das angewandte Verfahren, die eindeutige Beschreibung des kalibrierten Gegenstands, das Datum der Kalibrierung und die Person, die den Schein freigibt.
Für Kalibrierscheine kommen drei Angaben hinzu (Abschnitt 7.8.4): die Messunsicherheit des Ergebnisses in derselben Einheit wie der Messwert oder relativ dazu, die Umgebungsbedingungen, die das Ergebnis beeinflussen, und eine Aussage zur metrologischen Rückführung. Wird das Gerät justiert oder repariert, sind die Ergebnisse vor und nach dem Eingriff anzugeben, soweit vorhanden.
Was Sie nicht finden sollten: ein Fälligkeitsdatum. Eine Empfehlung zum Kalibrierintervall darf nur im Schein stehen, wenn sie mit Ihnen vereinbart ist (Abschnitt 7.8.4.3). Das Intervall legen Sie selbst fest; wie, erklärt der Ratgeber KMG-Kalibrierintervall und Zwischenprüfung.
Messergebnis und erweiterte Messunsicherheit verstehen
Jedes Ergebnis im Schein besteht aus zwei Teilen: dem Messwert und der erweiterten Messunsicherheit U. Üblich ist die Angabe mit dem Erweiterungsfaktor k = 2; bei normalverteilten Größen liegt der wahre Wert dann mit einer Wahrscheinlichkeit von etwa 95 % im Intervall Messwert ± U. Ermittelt wird die Unsicherheit nach dem GUM-Verfahren; für Kalibrierlabore konkretisiert die Leitlinie EA-4/02 die Angabe im Schein.
Bei einem Koordinatenmessgerät stehen im Schein typischerweise die Ergebnisse der Längenmessabweichung nach DIN EN ISO 10360-2 – also die gemessenen Abweichungen an Prüfkörpern in mehreren Lagen im Messvolumen – und der Antastabweichung, jeweils mit Messunsicherheit. Diese Ergebnisse werden mit der vom Hersteller angegebenen Grenzabweichung (MPE) verglichen. Was die einzelnen Kenngrößen bedeuten, erklärt der Ratgeber KMG-Datenblatt und MPE lesen.
Für Ihre Praxis wichtig: Die Messunsicherheit der Kalibrierung ist nicht die Messunsicherheit Ihrer Messungen am Werkstück. Sie ist ein Baustein davon. Wie daraus eine Aussage zur Prüfmittelfähigkeit wird, beschreibt der Ratgeber Messunsicherheit und Prüfmittelfähigkeit.
Konformitätsaussage und Entscheidungsregel
Eine Konformitätsaussage – „Spezifikation eingehalten“ oder „nicht eingehalten“ – steht nur im Schein, wenn Sie sie beauftragt haben. Dann muss das Labor angeben, nach welcher Entscheidungsregel es urteilt und wie die Messunsicherheit dabei berücksichtigt wird (DIN EN ISO/IEC 17025, Abschnitte 7.1.3 und 7.8.6). Leitlinien dazu geben ISO 14253-1 für die geometrische Produktspezifikation und ILAC-G8 für Kalibrierlabore allgemein.
In der Praxis gibt es drei Zonen. Liegt der Messwert samt Messunsicherheit vollständig innerhalb der Grenze, ist die Konformität nachgewiesen. Liegt er samt Unsicherheit vollständig außerhalb, ist die Nichtkonformität nachgewiesen. Liegt er so nah an der Grenze, dass das Unsicherheitsintervall sie überdeckt, ist keine eindeutige Aussage möglich. Wie dieser Fall behandelt wird – etwa als geteiltes Risiko oder zugunsten des Prüfmittelbetreibers –, bestimmt die vereinbarte Entscheidungsregel.
Ein Ergebnis im Grenzbereich ist kein Fehler des Labors, sondern ein Hinweis an Sie: Das Gerät hat wenig Reserve. Prüfen Sie dann, ob das Intervall verkürzt oder die Zwischenprüfung verdichtet werden sollte.
DAkkS-Schein oder Werksschein: woran Sie den Unterschied erkennen
Ein DAkkS-Kalibrierschein trägt das Akkreditierungssymbol der DAkkS mit der Registrierungsnummer des Labors. Das Symbol darf nur auf Scheinen erscheinen, deren Kalibrierungen im akkreditierten Umfang liegen. Ein Werkskalibrierschein trägt Logo und Angaben des Ausstellers; ob er eine Messunsicherheit und eine belegte Rückführung enthält, entscheidet der Aussteller. Die Unterschiede im Detail und wann welcher Schein genügt, erklärt der Ratgeber DAkkS-Kalibrierung oder Werkskalibrierung.
Echtheit prüfen: Akkreditierungsumfang in der DAkkS-Datenbank
Das Akkreditierungssymbol allein sagt noch nicht, dass gerade diese Kalibrierung akkreditiert ist. Entscheidend ist die Anlage zur Akkreditierungsurkunde: Sie listet Messgrößen, Messbereiche, kleinste angebbare Messunsicherheiten und – bei Vor-Ort-Kalibrierungen – ob das Labor außerhalb seiner Räume kalibrieren darf. Über die Registrierungsnummer finden Sie die Anlage in der Datenbank akkreditierter Stellen der DAkkS.
Gleichen Sie drei Dinge ab: Ist die Akkreditierung gültig? Liegen Gerätetyp und Messbereich Ihres Geräts im Umfang? Ist die im Schein angegebene Messunsicherheit nicht kleiner als die kleinste in der Anlage ausgewiesene? Ist eine dieser Fragen mit Nein zu beantworten, ist der Schein insoweit kein akkreditierter Nachweis.
Kalibrierscheine von Kneissl Messtechnik
Kneissl Messtechnik ist nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert. Die Anlage umfasst die Vor-Ort-Kalibrierung von Koordinatenmessgeräten mit taktiler Antastung bis 939 mm Raumdiagonale und mit optischer Antastung – Messprojektoren und Messmikroskope – bis 600 mm Raumdiagonale. Urkunde, Anlage und Registrierungsnummer finden Sie auf der Seite Akkreditierung. Unsere Kalibrierscheine enthalten zu jedem Ergebnis die Messunsicherheit; eine Konformitätsaussage nehmen wir auf, wenn Sie sie beauftragen.
Eine Übersicht der Geräte, die wir bei Ihnen kalibrieren, bietet die Seite Vor-Ort-Kalibrierung. Haben Sie einen Schein mit offenen Fragen vor sich – auch von einem anderen Labor –, erreichen Sie uns über das Kontaktformular.
Quellen
- ISO/IEC 17025:2017 — Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien
- EA-4/02 M — Evaluation of the Uncertainty of Measurement in Calibration
- BIPM: JCGM 100 (GUM) und weitere JCGM-Publikationen
- DIN Media: DIN EN ISO 14253-1 Entscheidungsregeln für die Konformität
- ILAC — Publikationen (u. a. ILAC-G8, Entscheidungsregeln)
- DAkkS — Datenbank akkreditierter Stellen
- Akkreditierungssymbolverordnung (SymbolVO), § 4
